Mit dieser Vollmachtsurkunde nach österreichischem Recht bevollmächtigen Sie einen Rechtsanwalt, in einer bestimmten Angelegenheit Ihre rechtlichen Interessen gerichtlich (Prozessvollmacht) und außergerichtlich zu vertreten. Die Vollmacht umfasst Prozessführung, Scheidungsverfahren, Vertretung in Straf- und Bußgeldsachen, Verkehrsangelegenheiten, Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen.
Die Vollmacht gilt für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren.
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