Anstelle einer Kündigung bietet sich auch im Mietrecht eine Aufhebungsvereinbarung an. Mit dem vorliegenden Miet-Aufhebungsvertrag können Mieter und Vermieter den Mietvertrag vorzeitig beenden. Als Ausgleich für die vorzeitige Räumung kann eine Einmalzahlung, eine Umzugskostenbeteiligung bzw. der Verzicht auf Renovierungsmaßnahmen vereinbart werden. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung der gerichtlichen Räumungsfrist gemäß § 573 ZPO.
| §1 | Mietgegenstand und Vertragsende | |
| §2 | Räumungsfrist | |
| §3 | Übergabe der Mietsache | |
| §4 | Vorzeitiges Vertragsende | |
| §5 | Fortsetzung des Mietverhältnisses | |
| §6 | Leistungen des Vermieters | |
| §7 | Rückzahlung der Kaution | |
| §8 | Schriftform |
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