Die Gütertrennung ist jener Güterstand, der von Gesetzes wegen zur Anwendung kommt, wenn nichts anderes geregelt wurde. Mit dem Ehe- und Erbvertrag mit Gütergemeinschaft kann abweichend vom gesetzlichen Güterstand der Gütertrennung einer Ehe mit einer allgemeine Gütergemeinschaft der vermögensrechtlichen Verhältnisse geregelt werden. Die Gütergemeinschaft kann das ganze gegenwärtige und künftige Vermögen oder nur bestimmte Teile betreffen. Der Vertrag ist notariaratspflichtig.
Der Ehevertrag nach österreichischem Recht beinhaltet folgende Paragraphen:
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