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Konstitutives Schuldanerkenntnis mit Ratenzahlung

Durch das konstitutive Schuldanerkenntnis wird eine Schuld endgültig festgestellt. Die Schuld wird durch die nachfolgende Erklärung neu begründet, d.h. vom eigentlichen Schuldgrund gelöst. Damit bleiben Streitigkeiten aus dem Grundverhältnis (z.B. über Mängel bei einem Kaufvertrag) außen vor. Dadurch wird größtmögliche Rechtssicherheit hergestellt. Fälligkeit und Rechtsfolgen des Verzugs der Ratenzahlung werden verbindlich geregelt. Die Forderung kann im Urkundsprozess nach §§ 592 ff ZPO beigetrieben werden.


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