In dem gemeinschaftlichen Testament mit Wiederheiratungsklausel setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Die Erbschaft des überlebenden Gatten ist an die auflösende Bedingung seiner Wiederverheiratung geknüpft.
Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments in Österreich ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird.
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