Seit dem 01.01.2007 darf das häusliche Arbeitszimmer nur noch steuerlich abgeschrieben werden, wenn sich darin der berufliche Mittelpunkt wiederfindet. Für Lehrer, die einen Großteil ihrer Arbeit zu Hause erledigen, ein schwerer Einschnitt! Mit diesem Musterbrief können Sie Ihren Dienstherrn um einen schulischen Arbeitsplatz bitten. FORMBLITZ empfiehlt, bei Nichtentsprechung dieses Schreiben der Steuererklärung beizulegen und das Arbeitszimmer weiterhin steuerlich geltend zu machen.
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