Mit einem gemeinsamen Testament stellen Ehegatten sicher, dass der überlebende Ehepartner auf gewohntem Niveau weiterleben kann. Erreicht wird dies, weil die Ehepartner sich gegenseitig als Erben einsetzen und die Kinder zunächst von der Erbfolge ausschließen. Dies kann auf zwei Wegen geschehen: Bei der Einheitslösung nach österreichischem Recht findet keine doppelte Besteuerung der Erbschaft statt. Zudem ist der Überlebende als Alleinerbe nicht in seiner Verfügungsberechtigung beschränkt.
![]()