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Vertrag zur Sicherungsübereignung

Wenn Sie schuldrechtliche Ansprüche durchsetzen und einen Rechtsstreit vermeiden wollen, brauchen Sie einen rechtssicheren Vertrag zur Sicherungsübereignung. Dabei überträgt der Schuldner Gegenstände seines Eigentums auf den Gläubiger, zum Beispiel einen Pkw oder Teile eines Warenlagers. Die Gegenstände verbleiben zur Nutzung beim Schuldner. Erst wenn er seinen Verpflichtungen weiterhin nicht nachkommt, können Sie die Gegenstände einfordern, weiter verkaufen oder versteigern lassen.


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Weitere Produktinformationen

Bestandteil dieses Vertrages nach österreichischem Rech sind folgende Paragraphen:


§1  Sicherungsabrede
§2  Sicherungsgegenstand, Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung
§3  Versicherung
§4  Eintritt des Sicherungsfalls
§5  Wegfall des Sicherungszwecks
§6  Schlussbestimmungen
§7  Salvatorische Klausel


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Vertrag zur Sicherungsübereignung

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