Selbst wenn die Leistungen von Ihrem Mitarbeiter nur mit der Gesamtnote „ausreichend“ beurteilt werden können, müssen Sie das Arbeitszeugnis positiv formulieren. Die Pflicht zur wohlwollenden Beurteilung wurde von verschiedenen Gerichten festgestellt und ist in die ständige Rechtsprechung eingegangen. Mit diesem Musterzeugnis wird ein Einzelhandelskaufmann beurteilt, der für die Sportabteilung einer Einzelhandelskette tätig war und das Unternehmen wegen der Aufnahme eines Studiums verlässt.
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