Nur wenig Begeisterung drückt dieser fiktive Arbeitgeber seinem scheidenden Mitarbeiter, einem PR-Referenten, gegenüber aus. Das Arbeitszeugnis entspricht jedenfalls einer Gesamtnote "vier". Wo genau es fachlich oder menschlich nicht gestimmt hat, kann der Fachmann leicht an den Zwischentönen herauslesen. Das Zeugnis ist, so wie es die Rechtsprechung fordert, "wohlwollend" formuliert, aber lässt doch erkennen, dass die Leistung nur ausreichend war.
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