Der Arbeitgeber war in unserem Beispiel-Zeugnis mit der Leistung seines Mitarbeiters nicht zufrieden und bringt das auch zum Ausdruck – allerdings nur im Rahmen des Erlaubten, da er laut Rechtsprechung dazu verpflichtet ist, wohlwollend zu urteilen. Manch schlechte Beurteilung war schon Gegenstand von Arbeitsgerichtsverhandlungen. Das fiktive Muster-Arbeitszeugnis enthält Formulierungen, die rechtlich zulässig sind und dem Mitarbeiter trotzdem eine nur ausreichende Arbeitsleistung bescheinigen. Sie erhalten es in zwei Ausfertigungen: als Mustertext, den Sie umgestalten können und als komfortablen Lückentext, dessen Freifelder nur noch ausgefüllt werden müssen.
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