Gerade für ein Arbeitszeugnis, das – aufgrund gerechtfertigter Kritik – einen Arbeitnehmer nicht mehr als „gut“ bewerten kann, ist es wichtig, dass es aussagekräftig und rechtssicher ist. In der hier erhältlichen Vorlage werden zweideutige und damit anfechtbare Aussagen vermieden. Der Verpflichtung zur „wohlwollenden Beurteilung“ wird so weit wie möglich entsprochen – und dennoch wird in allen Teilnoten ein „Ausreichend“ (4) vergeben.
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