In einem Arbeitszeugnis darf sich der Arbeitgeber nur wohlwollend über seine Mitarbeiter äußern – so schreibt es die Rechtsprechung vor. Dadurch hat sich eine Art Geheimsprache etabliert: Die meisten Formulierungen haben ihre ganz speziellen Untertöne. Mit diesem qualifizierten Arbeitszeugnis beurteilen Sie einen Chemikanten mit der Gesamtnote "befriedigend". Das Dokument kann ohne große Mühe auf ähnliche Berufe übertragen werden.
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