In diesem qualifizierten Arbeitszeugnis für einen PR-Mitarbeiter und Pressereferenten bewertet der Arbeitgeber die Leistung des Arbeitnehmers mit der Gesamtnote "drei" (zufriedenstellend). Eine solche Beurteilung abzugeben bereitet besondere Schwierigkeiten, da ein Arbeitszeugnis von Rechts wegen stets "wohlwollend" formuliert sein muss. Alle unsere Zeugnis-Vorlagen halten sich daher an die Regeln der branchenüblichen Zeugnissprache und sind daher garantiert rechtlich korrekt.
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