Das qualifizierte Musterzeugnis mit der Note „Ausreichend“ hilft Ihnen als Arbeitgeber, auch bei einem schwierigen Arbeitsverhältnis die Pflicht zu wohlwollenden Formulierungen zu wahren. Beurteilt wird eine 32-jährige Mitarbeiterin, die fünf Jahre lang in der EDV-Abteilung eines Unternehmens beschäftigt war. Die „Vier“ wurde als Gesamtnote vergeben, dass heißt, dass sowohl ihr Sozialverhalten als auch ihre Leistungen im Ganzen nicht mehr als ausreichend waren.
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