Rechtssichere Kaufverträge aller Art

Rechtssichere Kaufverträge schaffen verbindliche Konditionen für beide Vertragsparteien. Als Anbieter von Waren oder Dienstleistungen sind Sie zum Beispiel daran interessiert, Ihren Kunden die Möglichkeit der Ratenzahlung einzuräumen. Oder aber Sie wollen die Liefer- und Haftungsbedingungen verbindlich festlegen. Egal, ob als Käufer oder Verkäufer: Als Kunde von FORMBLITZ profitieren Sie vom Know-how erfahrener Kaufleute und Rechtsexperten. Auf Grundlage des österreichischen Zivilrechts vermeiden Sie unnötigen Rechtsstreit und sparen Sie sich Kosten! Mit den Vertragsvorlagen von FORMBLITZ gehen Sie bei Vertragsabschluss auf Nummer sicher.

Solide Kaufverträge für perfekte Geschäftsabschlüsse

Entdecken Sie als Käufer einer Eigentumswohnung Schimmel an den Wänden oder erkrankt das gerade erst erworbene Pferd direkt nach Kaufabschluss, bleiben Sie ohne eine schriftliche Vereinbarung schnell auf den anfallenden Kosten sitzen. Gerade bei größeren Anschaffungen, zum Beispiel, wenn Sie ein Kraftfahrzeug oder ein Grundstück erwerben wollen, sind schriftlich fixierte Vereinbarungen unentbehrlich.

Regeln Sie das Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag, die Gewährleistung und die Garantie. Mit einem Kaufvertrag von FORMBLITZ fahren Sie einfach besser! Wir haben Kaufverträge für die unterschiedlichsten Gelegenheiten. Für den gewerblichen Handel gibt es praktisch keine Grenzen. Kaufen und verkaufen können Sie nahezu alles – vom gebrauchten Sofa bis zur gebrauchten Waffe.

Bei FORMBLITZ finden Sie passende Kaufverträge für die unterschiedlichsten Gelegenheiten. Aber auch, wenn Sie in einem besonders speziellen Fall nicht fündig werden, können Sie die Vertragsmuster als Vorlage für Ihre Zwecke verwenden. Außerdem finden Sie bei uns eine Fülle von Musterschreiben, die Ihnen bei allen möglichen Schwierigkeiten helfen – vom Widerruf bis zur Reklamation, von der Mahnung bis zum Schuldanerkenntnis.

Inhalt eines Kaufvertrags  

Ein Kaufvertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Er wird deshalb auch Konsensualvertrag genannt, weil zwischen den Vertragsparteien ein Konsens bestehen muss. Um das Eigentum an einer Sache zu erwerben, muss in Österreich die Übergabe der Kaufsache hinzutreten. Dies ist das sogenannte Einheitsprinzip mit Übergabegrundsatz.

Der Kaufvertrag wird mit der Absicht geschlossen das Eigentum an einer Sache zu erwerben. Zu den Titeln mit denen Eigentum erworben werden kann, gehören außer dem Kaufvertrag der Tausch sowie die Schenkung. Die wichtigsten Eckpunkte des Vertrags sollten auf jeden Fall schriftlich festgehalten werden. Die Mindestbestandteile sind die Adressen der Vertragsparteien, die Qualität, die Quantität und der Preis. Das heißt das Gut bzw. die Güter so wie deren Anzahl werden genau beschrieben.

Zusätzlich bietet es sich an, im Kaufvertrag die Lieferbestimmungen, Zahlungsbedingungen und eine eventuelle Garantie zu definieren. Da das Eigentum allein durch den Abschluss des Vertrages noch nicht auf den Käufer übergeht, kann der Käufer seinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages durchsetzen sofern er nachweisen kann, dass er mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen hat und welches Gut dieser aus diesem Vertrag schuldet. Auf dem schriftlichen Vertrag können auch Schadensersatzrechte beruhen. Der Verkäufer bleibt so lange Eigentümer wie er die Sache noch nicht an den Käufer übergeben hat. Er könnte die Güter in diesem Zeitraum wirksam an einen anderen verkaufen und diesem das Eigentum verschaffen. Dann macht er sich gegenüber dem ersten Käufer schadensersatzpflichtig. Alle Vorlagen und Muster rund um den Kaufvertrag erhalten Sie bei FORMBLITZ. Sowohl unterschiedliche Kaufverträge als auch Aufforderungen zur Erfüllung oder zum Schadensersatz stehen Ihnen zum Download zur Verfügung.

 

Gegenseitige Rechte und Pflichten

Durch Abschluss des Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer dem Käufer gegenüber, die Sache zu übergeben und ihm Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen. Das sind die Hauptpflichten des Kaufvertrages. Sie stehen im Gegenseitigkeitsverhältnis zueinander und werden auch Synallagma genannt. Darüber hinaus begründet der Kaufvertrag auch Nebenpflichten für beide Vertragsparteien. Sie sollen etwaige Schäden oder Nachteile des Vertragspartners, die durch Unwissen und Unerfahrenheit entstehen können, vermeiden.

Die Nebenpflichten sind etwa gegenseitige Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Die Bedienungsanleitung oder der Beipackzettel stellen zum Beispiel eine Nebenpflicht in Form der Aufklärungspflicht dar. Die Gestaltung des Kaufvertrags durch die Vertragsparteien kennt kaum Grenzen. Viele mögliche Varianten sind denkbar. So wird ein Kaufvertrag, bei dem die Parteien vereinbaren, dass die Sache und somit das Eigentum gleich übergeht, der Kaufpreis aber erst später, etwa in zwei Raten bezahlt wird, „Kauf auf Borg“ genannt. Laden Sie sich bei uns die passenden Verträge, Muster und Vorlagen herunter.

Konsumentenschutz per Kaufvertrag?

Immer öfter ist es der Fall, dass man sich eine Sache in einem bestimmten Geschäft kauft, diese jedoch durch eine Bank finanzieren lässt. Dies oft sogar zum Nulltarif. Problematisch wird es dann, wenn eine dritte Partei, mit der kein Vertragsverhältnis besteht, irgendwelche Ansprüche und Rechte gegen den Besitzer geltend machen möchte. Hiervor wird der Konsument durch das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geschützt.

Die Rechte des Verbrauchers dürfen nicht geschmälert werden. Als Folge des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) kann der Käufer nicht nur gegenüber dem Verkäufer sondern auch gegenüber der Bank seine Einwendungen geltend machen. So muss er beispielsweise an die Bank nicht mehr bezahlen, wenn der Verkäufer seine Leistung mangelhaft erbringt. Unabhängig vom Konsumentenschutz gibt es für den Käufer im Rahmen eines Kaufvertrages aber auch das Recht der Wandlung. Unter einer Wandlung ist das Recht auf Rückabwicklung zu verstehen.

Dieses Recht steht dem Käufer zu, wenn die gekaufte Sache einen schwerwiegenden Mangel aufweist. Ist der Mangel allerdings nur geringfügig, ist die Wandlung ausgeschlossen. Dann kann ein Käufer nur Verbesserung, einen Austausch oder eine angemessene Preisminderung geltend machen. Um diese Rechte auszuüben, können Sie die Vorlagen von FORMBLITZ benutzen. Egal, welche Rechte Ihnen zustehen und welches Recht Sie gegenüber dem Verkäufer geltend machen möchten, wir haben die passende Vorlage für Sie in unserem Sortiment zum Download bereitgestellt.