Mit den Kündigungen von FORMBLITZ beenden Sie jeden Vertrag schnell und sicher. Alle Kündigungen werden von Experten auf Grundlage der österreichischen Gesetze erstellt. Denn nicht nur bei Vertragsabschluss sind Vorschriften einzuhalten. Auch wenn Sie eine vertragliche Vereinbarung auflösen möchten, müssen Sie auf den Inhalt des Kündigungsschreibens achten. Sorgen Sie immer für die Einhaltung der Form und der Frist. Mit den Muster-Kündigungen von FORMBLITZ sind Sie im Kündigungsfall bestens ausgerüstet.
Das österreichische Mietrechtsgesetz sieht bei Vermieterkündigungen im Wohn- und auch im Geschäftsbereich die Notwendigkeit einer gerichtlichen Kündigung vor. Ausnahmen gibt es nur für Ein- und Zweifamilienhäuser. Eines der zentralen Elemente des "Kündigungsschutzes" enthält § 33 MRG. Dieser Bestimmung zufolge können Mietverträge "nur gerichtlich gekündigt werden". Dabei hat der Vermieter in der Kündigung die Kündigungsgründe anzuführen. Andere Kündigungsgründe kann er in diesem Verfahren nicht mehr geltend machen.
Fehler bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen können für Unternehmen, Arbeitnehmer und Angestellte unangenehm und teuer werden. Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Sie kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssige Handlung, zum Beispiel durch die Übergabe der ausgefüllten Arbeitspapiere durch den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin, erfolgen. Achtung: Erfordert ein Gesetz oder ein Kollektivvertrag die Schriftlichkeit der Kündigung, ist die Kündigung rechtsunwirksam, wenn die vorgesehene Schriftform nicht eingehalten wird. Auch für einen Arbeitnehmer empfiehlt sich die Kündigung immer in schriftlicher Form – selbst wenn der Arbeitsvertrag mündlich geschlossen wurde.













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