Hauptbild des Produkts: Gesellschaftsvertrag

Gesellschaftsvertrag

für eine Gesellschaft nach bürgerlichen Recht

Jetzt die GesbR auf ein sicheres Fundament stellen!
Verhältnisse in der Gesellschaft klar regeln und Optionen ausschöpfen
Vorlage downloaden & individuell anpassen

Wenn Sie sich mit anderen zusammenschließen, um sich an der beruflichen Selbstständigkeit zu versuchen, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR) an (§§ 1175 ff. ABGB). Die genaue Festlegung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander ist dabei unerlässlich, um Streit zu vermeiden und das Ziel festzusetzen. Vertretung, Geschäftsführung und Einlagen – mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages für eine GesnbR regeln Sie alle wesentlichen Fragen einfach und rechtssicher.

Anzahl Seiten: 8 (PDF) / 7 (Word)
pdf
10,90 €
PDF als Download bequem am Rechner ausfüllen, speichern und drucken.
8 Seiten , 638 KB
doc
10,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
7 Seiten , 1,27 MB
10,90 €
inkl. MwSt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sie erhalten bei juristischen Updates automatisch ein an die aktuelle Gesetzeslage angepasstes Dokument per Mail.
5 Jahre Update-Garantie
6,00 €
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Inhalt: Gesellschaftsvertrag

Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages nach österreichischem Recht sind folgende Paragraphen: 

  • §1 Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft
  • §2 Gesellschaftszweck
  • §3 Dauer der Gesellschaft
  • §4 Geschäftsjahr
  • §5 Einlagen der Gesellschafter
  • §6 Geschäftsführung und Vertretung
  • §7 Pflichten des Gesellschafters
  • §8 Gesellschafterbeschlüsse
  • §9 Gesellschafterversammlung
  • §10 Einsichtsrecht der Gesellschafter
  • §11 Jahresabschluss
  • §12 Ergebnisverteilung
  • §13 Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
  • §14 Tod eines Gesellschafters
  • §15 Abfindung
  • §16 Kündigung und Liquidation der Gesellschaft
  • §17 Schlussbestimmungen
  • §18 Salvatorische Klausel


zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke