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Kooperationsvertrag

Erfolgreiche Partnerschaft dank rechtssicherer Basis
Vertrag regelt Aufgaben, Entwicklungsschritte, Pflichten, Erlösaufteilung & mehr
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Ein Kooperationsvertrag dient zur Sicherstellung des reibungslosen Ablaufs einer Zusammenarbeit zwischen zwei Unternehmen. Meist geht es um Wissens- und Erfahrungsaustausch auf einem bestimmten Gebiet, mit dem Ziel neue Entwicklungen wirtschaftlich nutzbar zu machen. Wichtig ist, dass Sie die Ziele und einzelnen Schritte des geplanten Projektes genau festhalten. Anhand des Musters können Sie alle wichtigen Punkte vollständig regeln. Dabei können Sie natürlich den Vertragsgegenstand frei definieren.

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Inhalt: Kooperationsvertrag

Der Vertrag enthält:

  • Vertragsgegenstand
  • Arbeitsabschnitte
  • Rechte und Pflichten der Partner
  • Kostenverteilung
  • Geheimhaltung
  • Verwendung der Kooperationsergebnisse
  • Verteilung von Erlösen
  • Vergütung
  • Vertragslaufzeit
  • Schlussbestimmungen

Zu den einzelnen Vertragsabschnitten gibt es eine ausführliche Erläuterung. Bitte denken Sie daran, dass es sinnvoll sein kann bereits vor Abschluss eines Kooperationsvertrages eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung abzuschließen.

Erfolgreiche Kooperation vertraglich absichern

Eine im guten Glauben eingegangene Verpflichtung zur Zusammenarbeit kann zur Belastung werden, wenn die näheren Bedingungen der Kooperation nicht klar vertraglich definiert sind. Zwischen zwei kooperierenden Unternehmen ist ein Vertrag daher unbedingt Pflicht, will man sich nicht vor Gericht wiedersehen. Eine Vereinbarung muss einige wesentliche Punkte enthalten. Fügen Sie dem Kooperationsvertrag ein Lastenheft bei, in dem beide Parteien zur regelmäßigen Fortschreibung der jeweiligen Aktivitäten verpflichtet werden. Weiterhin ist es notwendig, dass vertraglich bestimmt ist, über welchen Zeitraum sich die einzelnen Abschnitte des Projekt erstrecken und wer der Ansprechpartner auf der einen bzw. anderen Seite ist. In diesem Zusammenhang ist die Beifügung eines Terminplans angebracht, der dem Vertragswerk ebenfalls angehängt wird und der für beide Seiten verpflichtend ist. Ein heikler Punkt ist die Verteilung der finanziellen Lasten sowie die Verteilung der Erträge eines Projektes. Ist die finanzielle Seite aber per Vertrag geregelt, entstehen keine unberechtigten Nachforderungen. Abschließend verpflichten sich beide Seiten zur Geheimhaltung von relevanten Materialien und besiegeln die Zusammenarbeit mit der Unterschrift unter einen Kooperationsvertrag.


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