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Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung

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Wer schon mal aus einer Mietwohnung ausgezogen ist, weiß, dass einige Vermieter versuchen, ihren Mietern nach erfolgter Abnahme und Auszug weitere Schäden anzulasten und die Kaution einzubehalten. Sorgenfrei ist, wer das FORMBLITZ Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung verwendet. Durch das gemeinsame schriftliche Abarbeiten dieses rechtssicheren und umfassenden Protokolls Raum für Raum bleibt dem Vermieter keine Möglichkeit mehr für nachträgliche Schadensfeststellungen.

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Inhalt: Abnahmeprotokoll

Das Abnahmeprotokoll beinhaltet folgende Punkte:

  1. Wohnzimmer
  2. Schlafzimmer
  3. Kinderzimmer 1
  4. Kinderzimmer 2
  5. Gäste- und Arbeitszimmer
  6. Flur
  7. Küche
  8. Bad
  9. WC
  10. Abstellkammer
  11. Balkon und Wintergarten
  12. Kellerräume
  13. Stellplatz
  14. Mietergarten
  15. Sonstige Mietgegenstände
  16. Zählerstände
  17. Sonstiges

Das Abnahmeprotokoll soll Streitigkeiten verhindern

Ein Abnahmeprotokoll kommt üblicherweise bei der Übergabe von Geschäfts- oder Wohnräumen zu Stande und erfasst den Status Quo eines Mietobjektes. Mit einem Abnahmeprotokoll sollen Streitigkeiten über ernsthafte Schäden an den Wänden, Böden und Decken einer Wohnung oder einer Gewerbeeinheit verhindert werden. Aber auch undichte, brüchige und mangelhafte Stellen, die nicht sofort ins Auge fallen werden in einem Abnahmeprotokoll vermerkt. Ein von beiden Seiten im Anschluß an eine Begehung unterschriebenes Dokument schafft Klarheit und verhindert Auseinadersetzungen über Schönheitsfehler nach Übergabe der Wohnung oder der Gewerberäume. Vermieter und Mieter sollten mit dem Abnahmeprotokoll durch die Wohnung gehen und alles genauestens prüfen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Waschbecken, einer Zimmerecke oder einer Türschwelle sollte direkt vor Ort geklärt werden, wer diese Schäden beseitigt.


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