Sie wurden von einem Deutschen Nachlassgericht als Erbe angeschrieben und wollen das Erbe aber nicht antreten? Mit dieser Vorlage können Sie eine Erbschaft ausschlagen, etwa wenn Sie Schulden geerbt haben. Bitte beachten Sie dabei allerdings Folgendes: Sollten Sie diese Ausschlagung dem Nachlassgericht nicht persönlich zu Protokoll geben können oder wollen, müssen Sie das Schreiben beim Notar beglaubigen lassen. Zudem ist die Ausschlagungsfrist zu wahren, die - wenn Erbe und Erblasser in Deutschland wohn(t)en - 6 Wochen beträgt, gezählt ab Bekanntwerden der Erbschaft.
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