Elternbürgschaft (als Bürge und Zahler)
- Regeln Sie Ihre Angelegenheiten zeitsparend!
- Bequem editierbar, mit präzisen Formulierungen
- Musterbrief herunterladen, ausfüllen & ausdrucken
Von Eltern wird meist eine Bürgschaft verlangt, wenn das Kind seine erste eigene Wohnung beziehen möchte. Ohne diese Erklärung ist es fast aussichtslos als junger Mensch eine Wohnung anzumieten. Eltern können mit einer Bürgschaft als "Bürge und Zahler" die Forderung ihrer Sprößlinge sichern oder auch mit einer "normalen" Bürgschaft. Das vorliegende Musterschreiben kann zu beiden Bürgschaften umformuliert werden. Auf was Sie achten müssen, erfahren Sie in den dem Dokument anhängenden Hinweisen.
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