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Inhalt: Vorvertrag zum Kaufvertrag über ein Grundstück

  • §1 Angebot
  • §2 Angebotsgegenstand
  • §3 Angebotsannahme, Kaufpreis
  • §4 Belastungen
  • §5 Sonstige Kosten
  • §6 Sonstige Vereinbarungen

Weitere Informationen rund um den Vorvertrag

Sofern Sie als Käufer die Befürchtung haben, dass der Verkäufer sein Grundstück innerhalb der Ihnen zur Verfügung gestellten Frist dennoch an einen Dritten verkauft, haben Sie die Möglichkeit den Vorvertrag über den Kauf des Grundstücks im Grundbuch eintragen zu lassen. Damit der Vertrag eingetragen werden kann, muss er notariell beglaubigt sein. Ein Vorvertrag kann besonders wichtig sein, wenn der Käufer eine Landesförderung beantragen möchte. Nur mit einem registrierten Vorvertrag kann ein Antrag für ein Landesdarlehen beantragt werden.