Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
- Formal korrekt wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten abmahnen!
- Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
- Herunterladen, anpassen, verschicken!
Viele Arbeitnehmer denken, dass ein einmaliger Bummeltag ohne Konsequenzen bleibt. Besonders beliebt: Blaumachen zwischen zwei Krankschreibungen. Als Arbeitgeber dürfen Sie so ein Verhalten aber nicht hinnehmen. Denken Sie an die finanziellen Einbußen! Darüber hinaus spricht es sich im Betrieb schnell herum, wenn der Arbeitgeber auf unentschuldigtes Fehlen "tolerant" reagiert. Sprechen Sie zeitnah eine Abmahnung aus. In unserem Muster zeigen wir, wie Sie eine schriftliche Verwarnung des Dienstnehmers juristisch korrekt formulieren.
Weitere Produktinformationen
Bitte denken Sie daran, dass aus der Abmahnung genau hervorgehen muss, wann der Arbeitnehmer welches Fehlverhalten an den Tag gelegt hat. Aus der Abmahnung muss ersichtlich sein, was der Arbeitnehmer in Zukunft zu tun bzw. zu unterlassen hat.