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Inhalt: Architektenvertrag

Treffen Sie mit Hilfe der Vorlage bereits im Voraus klare Vereinbarungen über die genaue Bezeichnung des Bauvorhabens, die Leistungsphasen, die beiderseitigen Pflichten sowie alle Bauzeiten und Fristen. Auch Klauseln über die Haftung und Gewährleistung, den Umfang der Haftpflichtversicherung sowie die Urheberrechte sind in dem Mustervertrag enthalten. Der Architektenvertrag ist vorrangig auf das Leistungsbild "Objektplanung Gebäude" abgestimmt, kann aber ohne größeren Aufwand auch für andere Bauvorhaben verwendet werden. Passen Sie den Vertrag einfach an Ihr spezielles Projekt an.

Der Architektenvertrag enthält folgende Paragraphen:

  • §1 Vertragsgegenstand
  • §2 Vertragsgrundlagen
  • §3 Leistungen des Architekten
  • §4 Pflichten des Architekten
  • §5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlicher beteiligter
  • §6 Pflichten des Auftraggebers
  • §7 Termine und Fristen
  • §8 Vergütung
  • §9 Honorarermittlung und Zahlung
  • §10 Haftung
  • §11 Vorzeitige Auflösung des Vertrages
  • §12 Urheberrecht
  • §13 Beendigung der Tätigkeit
  • §14 Verjährung
  • §15 Schriftform
  • §16 Schlussbestimmungen

Was wird in einem Architektenvertrag geregelt?

Der Architektenvertrag beinhaltet detaillierte vertragliche Aussagen zu den verschiedenen Aspekten eines Bauauftrages. Wird das Gebäude neu errichtet oder nur modernisiert? Ist der Bau einer Garage geplant? Sollen Freiflächen angelegt werden? Es wird ein finanzielles Limit für das Bauvorhaben angegeben und der Architekt verpflichtet sich zur Einhaltung bau- und planungsrechtlicher Vorschriften. Die verschiedenen Leistungsphasen beschreibt der Vertrag eingehend, bevor in einem letzten Abschnitt Honorare, Nebenkosten und Zahlungsmodalitäten vereinbart werden. Ein wichtiger Punkt ist auch die Regelung der Übernahme von Fremdkosten, etwa im Rahmen der Vermessung, Tragwerksplanung oder Entsorgung von Schadstoffen.
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