Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens
- Formal korrekt wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten abmahnen!
- Von Arbeitsrechtlern erstellt und in der Praxis bewährt
- Herunterladen, anpassen, verschicken!
Ihr Mitarbeiter nutzt Ihre kulante Arbeitszeitenregelung aus oder fehlt sogar unentschuldigt? Heutzutage, angesichts der Arbeitsmarktlage undenkbar, aber wohl wahr. Nehmen Sie ein solches Fehlverhalten nicht hin und leiten Sie entsprechende Maßnahmen ein. Mit der Abmahnung können Sie Ihrem Mitarbeiter das Fehlverhalten nochmals deutlich machen und ebenfalls ein Zeichen setzen, dass ein regelwidriges Benehmen nicht geduldet wird. Zur Information: Die Abmahnug muss der Kündigung vorausgehen.
Weitere Hinweise zur Abmahnung
Die Abmahnung muss möglichst konkret formuliert sein. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie dem Arbeitnehmer unmissverständlich klarmachen, wie er/sie sich in Zukunft verhalten soll. Da Sie im Zweifel die Beweislast tragen, ist es notwendig das Fehlverhalten genaustens zu dokumentieren.