Ausbildungszeugnis "befriedigend" (Kauffrau für Bürokommunikation/Sekretärin)
- Jetzt einen ehemaligen Angestellten rechtssicher beurteilen!
- Enthält alle Aufgabenfelder von Kaufleuten für Bürokommunikation
- Mehrfach ausfüllbares Muster zum Sofortdownload
Wenn Sie als Ausbilder einer Kauffrau für Bürokommunkikation in allen Teilnoten nur ein „befriedigend“ erteilen können, müssen Sie darauf achten, dass das Ausbildungszeugnis nicht nur aus passenden, sondern auch juristisch korrekten Aussagen besteht. Denn es besteht die Pflicht, wohlwollend zu urteilen. Speziell im Falle junger Arbeitnehmer ist dies durchaus verständlich: Sollte man ihnen doch Lernfähigkeit zugestehen und ihren weiteren Berufsweg nicht unnötig erschweren.
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