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Nach § 28 der "Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen“ (Röntgenverordnung) hat jeder das Recht auf einen Röntgenpass. Ärzte sind laut Röntgenverordnung dazu verpflichtet, ihre Patienten zu bisherigen Röntgenuntersuchungen zu befragen. Mithilfe des Röntgenpasses wird dieser Vorgang erleichtert und unnötige zusätzliche Strahlenbelastungen können vermieden werden.