Weitere Produktinformationen
Ein Dienstvertrag kann aus einem wichtigen Grund von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.
Ein Dienstvertrag kann aus einem wichtigen Grund von beiden Vertragsparteien ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden.