Gesellschaftsvertrag

für eine Gesellschaft nach bürgerlichen Recht

Wenn Sie sich mit anderen zusammenschließen, um sich an der beruflichen Selbstständigkeit zu versuchen, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesnbR) an (§§ 1175 ff. ABGB). Die genaue Festlegung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander ist dabei unerlässlich, um Streit zu vermeiden und das Ziel festzusetzen. Vertretung, Geschäftsführung und Einlagen – mit Hilfe des Gesellschaftsvertrages für eine GesnbR regeln Sie alle wesentlichen Fragen einfach und rechtssicher.

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Inhalt: Gesellschaftsvertrag

Bestandteil dieses Gesellschaftsvertrages nach österreichischem Recht sind folgende Paragraphen: 

  • §1 Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft
  • §2 Gesellschaftszweck
  • §3 Dauer der Gesellschaft
  • §4 Geschäftsjahr
  • §5 Einlagen der Gesellschafter
  • §6 Geschäftsführung und Vertretung
  • §7 Pflichten des Gesellschafters
  • §8 Gesellschafterbeschlüsse
  • §9 Gesellschafterversammlung
  • §10 Einsichtsrecht der Gesellschafter
  • §11 Jahresabschluss
  • §12 Ergebnisverteilung
  • §13 Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern
  • §14 Tod eines Gesellschafters
  • §15 Abfindung
  • §16 Kündigung und Liquidation der Gesellschaft
  • §17 Schlussbestimmungen
  • §18 Salvatorische Klausel


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