Gemeinschaftliches Testament

mit Wiederverheiratungsklausel

In dem gemeinschaftlichen Testament mit Wiederheiratungsklausel setzen sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben ein. Die Erbschaft des überlebenden Gatten ist an die auflösende Bedingung seiner Wiederverheiratung geknüpft.

Wichtig: Voraussetzung für die Wirksamkeit eines Testaments in Österreich ist, dass dieses entweder notariell beurkundet oder handschriftlich abgefasst und unterschrieben wird.
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