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Kaufvertrag für Gebrauchtwaren

(privat)

Jetzt rechtssicher Gegenstände verkaufen!
Enthält Kaufpreis, Lieferzeitpunkt, Gewährleistungsausschluss und mehr
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Mit diesem Standard-Kaufvertrag regeln Sie problemlos essentielle Dinge wie Kaufpreis, Zahlung, Lieferung und Gewährleistung. Damit späterer Ärger vermieden wird, sollte stets auf solides Vertragswerk zurückgegriffen werden. Das gilt ganz besonders für Kaufverträge. Mit dieser Vorlage sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite. Der Vertrag ist auf einen Verkauf unter Privatleuten zugeschnitten. Unser Muster sieht daher einen Gewährleistungsausschluss vor.

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Inhalt: Gebrauchtwaren-Kaufvertrag

§1 Vertragsgegenstand

§2 Kaufabwicklung

§3 Kaufpreis und Bezahlung

§4 Zahlungsverzug

§5 Salvatorische Klausel

§6 Schlussbestimmungen

Der vorliegende Muster-Kaufvertrag ist nicht für den Verkauf von Immobilien oder Rechten geeignet, sondern ausschließlich für den Verkauf beweglicher Sachen gedacht. Bitte beachten Sie: Falls Sie als Privatperson regelmäßig Verkäufe tätigen, können Sie vor dem Gesetz unter Umständen bereits als Unternehmer gelten. Dies hat u.a. zur Folge, dass ein Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich ist. In diesem Fall raten wir Ihnen unser Muster zum "Verbrauchsgüterkauf" zu benutzen.

Was steht in einem schriftlichen Kaufvertrag für Gegenstände?

Der Kaufvertrag beantwortet zentrale Fragen rund um den Verkauf einer Sache. Wer sind die Vertragspartner? In welchem Zustand befindet sich der Gegenstand? Ist die verkaufte Sache originalverpackt oder wurde sie schon benutzt? Wo findet die Übergabe der Sache statt? Der Vertrag sollte unbedingt eine Angabe zum Kaufpreis enthalten. Am sichersten ist, wenn der Betrag in Ziffern und als Wort niedergelegt wird, so können keine Missverständnisse entstehen. Eine spezielle Abmachung, die Bestandteil des Vertrages ist, legt fest, dass der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten kann, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät. Unter Umständen kann der Verkäufer sogar eine Garantie für die verkaufte Ware übernehmen. Worauf sich diese genau bezieht, muss im Vertrag expliziert werden.


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