Wer seine Einbauküche dem Nachmieter vermachen will, sollte lieber einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen. Verkäufer und Käufer vermeiden dadurch späteren Ärger und Streitigkeiten um einen defekten Einbauschrank oder eine schadhafte Dunstabzugshaube. Auch gegenüber dem Vermieter sichern Sie sich durch einen schriftlichen Vertrag ab. Einfach downloaden, am Computer ausfüllen und sofort einsetzen!
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