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Wichtig: Bitte beachten Sie die gesetzlichen Formerfordernisse bei der Testamentserrichtung. Die ausgefüllte Testamentsvorlage muss von einem Notar beglaubigt oder bei diesem hinterlegt werden. Verbleibt das Testament beim Erblasser, so muss es komplett von Hand geschrieben und unterschrieben werden und sollte auch Ort- und Zeitangaben enthalten.