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Vorsorgevollmacht

Jetzt einen Bevollmächtigten für Ihre persönlichen Angelegenheiten bestimmen!
Eine Vertrauensperson entscheiden lassen, auch in Vermögensangelegenheiten
Ausdrucken, ausfüllen und sicher sein!

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie im Krankheitsfall bzw. für den Fall, dass Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, eine Vertrauensperson dazu bestimmen, in allen medizinischen Fragen der Versorgung, Pflege und Behandlung sowie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten, bei Bankgeschäften und im Umgang mit Ämtern und Behörden Ihre Interessen zu vertreten. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst in eigenem Namen vorzunehmen. Diese Vorlage können Sie nach dem Download an Ihrem Computer ausfüllen.

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Wozu eine Vorsorgevollmacht?

Die durch eine Vorsorgevollmacht eingesetzte Person entscheidet über wichtige gesundheitliche Angelegenheiten des Vollmachtgebers. Dazu gehören unter anderem Aspekte der Gesundheitssorge, Vermögenssorge, die Vertretung gegenüber Behörden sowie des Aufenthalts bzw. Wohungsangelegenheiten. Ziel einer Vollmachtserteilung ist es, eine vom Gericht angeordnete Betreuung zu vermeiden. Hauptanliegen ist die Vertretung in Gesundheitsfragen. Der Bevollmächtigte darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten einer ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie oder er ist befugt, den in einer Patientenverfügung festgelegten Willen durchzusetzen. Ferner darf der Bevollmächtigte den Aufenthalt bestimmen, Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag über die Wohnung einschließlich einer Kündigung wahrnehmen sowie gegebenenfalls den Haushalt des Vollmachtgebers auflösen. In der Regel bleibt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus wirksam, kann aber von den Erben widerrufen werden.



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