Arbeitsverträge aus Expertenhand

Um die Spielregeln für ein Arbeitsverhältnis von Beginn an auf sichere Beine zu stellen, sollte ein professioneller Arbeitsvertrag alle Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber klären. Bei FORMBLITZ erhalten Sie Ihren Arbeitsvertrag schnell und unkompliziert per Download in wenigen Sekunden direkt auf Ihren Schreibtisch. Alle Arbeitsverträge sind für das österreichische Arbeitsrecht erstellt. Sie müssen das Dokument nur noch auf die individuelle Situation anpassen und können dieses beliebig oft verwenden.

Immer die richtige Formulierung finden

Jeder Arbeitnehmer hat in Österreich das Recht auf einen Arbeitsvertrag. Versäumnisse bei der Gestaltung machen sich häufig erst bemerkbar, wenn es zum Streit kommt. In vielen Fällen wird dies für den Arbeitgeber sehr teuer. Daher sollten Sie bei der Formulierung eines Arbeitsvertrags auf klare Formulierungen achten. Korrekte Texte sichern beiden Vertragspartnern eine größtmögliche Sicherheit zu und vermeiden Unklarheiten. Auf diesem Wege sparen Sie sich auch unnötige Rechtsstreitigkeiten.

Nur die wenigsten Arbeitgeber sind gleichzeitig auch Experten im komplexen österreichischen Arbeitsrecht – und kennen dessen Eventualitäten. Es müssen das Angestellten- und das Urlaubsgesetz, die Arbeitsstättenverordnung, Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und vieles mehr beachtet werden. In diesem Dschungel aus Gesetzen und Verordnungen den Durchblick zu behalten ist und bleibt selbst für Experten eine Herausforderung. Bei FORMBLITZ finden Sie für nahezu jede Situation die passende Vorlage. Alle Mustervorlagen werden von Experten auf Grundlage des österreichischen Arbeitsrechts erstellt und laufend an die aktuelle Rechtslage angepasst.

Warum es wichtig ist einen Arbeitsvertrag schriftlich abzuschließen  

Wie bei allen anderen Verträgen auch, ist es allein aufgrund der schwierigen Beweissituation von Verträgen wichtig, diese schriftlich abzuschließen. Werden die Arbeitsbedingungen lediglich mündlich besprochen, werden oft erst zu einem späteren Zeitpunkt offene Punkte entdeckt und dementsprechend verschiedene Ansichten vertreten. Grundsätzlich unterliegt der Arbeitsvertrag aber keinen bestimmten Formerfordernissen. Der Arbeitsvertrag kann deshalb sowohl mündlich als auch durch konkludentes Verhalten – das heißt durch einfache Arbeitsaufnahme - geschlossen werden.

Sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wird, ist es zumindest in Österreich so, dass dem Dienstnehmer unmittelbar nach Dienstbeginn ein Dienstzettel ausgehändigt werden muss. In diesem werden die wichtigsten Punkte zum Arbeitsverhältnis festgehalten. So sind dort etwa der Beginn, der Arbeitsort, das Grundgehalt sowie weitere Entgelte, die Fälligkeit des Entgelts, der Urlaub und die vereinbarte Arbeitszeit festzuhalten. Ein Nachteil des Dienstzettels ist, dass er nur vom Arbeitgeber signiert werden muss. Beim Arbeitsvertrag hingegen müssen beide Vertragsparteien unterzeichnen. Vorlagen für Ihren Arbeitsvertrag finden Sie im Sortiment von FORMBLITZ. Unsere Juristen haben verschieden Arbeitsverträge für Sie zum Download bereitgestellt. Diese müssen Sie nach dem Download nur noch ausdrucken und ausfüllen - fertig!

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Im Rahmen der Beendigung sind die im Gesetz oder im Arbeitsvertrag geregelten Kündigungsfristen und -termine zu beachten. Auch bestimmte gesetzliche Regelungen zum Kündigungsschutz wie etwa der Kündigungsschutz von Schwangeren, in der Elternzeit, bei Betriebsratsmitgliedern oder etwa Behinderten sind zu berücksichtigen. Sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, bedarf die Kündigung des Dienstvertrages keiner bestimmten Form. Sie ist folglich auch mündlich möglich. Wiederum aus Beweisgründen wird dennoch empfohlen eine Kündigung schriftlich abzufassen. Dies kann auch mit Hilfe einer Vorlage oder eines Musters zur Kündigung erfolgen.

Entsprechende Muster für eine Kündigung können Sie bei FORMBLITZ herunterladen. In der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Selbstverständlich können die Vertragsparteien das Arbeits- bzw. Dienstverhältnis auch einverständlich auflösen. Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber muss zwischen Angestellten und Arbeitern unterschieden werden. Die Kündigungsfrist bei Angestellten beträgt sechs Wochen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

Bei Arbeitern beträgt die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber mindestens zwei Wochen, meist gelten jedoch längere Kündigungsfristen die in Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen getroffen wurden. Generell verliert die Unterscheidung von Arbeitern und Angestellten immer mehr an Bedeutung. Größere Unterschiede finden sich nur noch im Kündigungsrecht und bei der Entgeltfortzahlung. Alles rund um die Beendigung eines Arbeitsvertrages finden Sie bei FORMBLITZ. Diese Vorlagen und Muster müssen von Ihnen nur noch heruntergeladen und individualisiert werden.

Typische Klauseln und worauf im Arbeitsvertrag geachtet werden muss

Eine typische Klausel ist die sogenannte "All-in-Klausel". Sie darf vereinbart werden und doch benachteiligt sie den Arbeitnehmer oft unangemessen. Bei All-in-Verträgen ist in dem vereinbarten Monatsgehalt die Vergütung für Überstunden bereits enthalten. Diese Vereinbarungen sind nur insoweit zulässig, als der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten wird. Alle Überstunden, durch die der kollektivvertragliche Mindestlohn unterschritten wird, müssen vom Arbeitgeber separat vergütet werden. Teils behält sich der Arbeitgeber auch vor, dem Arbeitnehmer im Wege des Weisungsrechts eine andere Tätigkeit zuzuweisen.

Dauert die anderweitige Tätigkeit jedoch länger als 13 Wochen und ist sie mit einer Verschlechterung der Arbeits- oder Entgeltbedingungen verbunden, darf diese Weisung nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrates vorgenommen werden. Dasselbe gilt für den im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitsort. Wird der Arbeitnehmer verpflichtet die Tätigkeit an einem anderen Ort auszuführen und dauert dies länger als 13 Wochen und ist die Tätigkeit mit einer Verschlechterung der Arbeits- oder Entgeltbedingungen verbunden, muss auch hier der Betriebsrat seine Zustimmung erteilen.

Ferner darf ein Arbeitgeber die konkrete Lage der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausen nicht einseitig bestimmen. Es ist gemeinsam mit dem Arbeitnehmer eine Vereinbarung zu treffen. Die einseitige Änderung steht dem Arbeitgeber nur bei betrieblichen bedingten Gründen zu und muss mindestens zwei Wochen zuvor angekündigt werden. Wir bieten Ihnen alles rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Suchen Sie sich die für Sie passende Vorlage aus. Anschließend muss das Muster nur noch um Ihre individuellen Angaben ergänzt werden.