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Durch beruflich veranlasste Fahrten entstandene Aufwendungen für das Auto können - bei ordnungsgemäßem Nachweis - steuermindernd berücksichtigt werden. Diesbezüglich ist unsere Vorlage allerdings eher nur für die eigene Buchhaltung geeignet. Nach Auffassung des Finanzamts nämlich ist ein Fahrtenbuch mitunter erst dann hieb- und stichfest, wenn es nicht nachweisbar nachträglich erstellt wurde und „einen geschlossenen Charakter“ trägt, womit - neben vollständigen, realistischen(!) Angaben - vor allem eine fest gebundene Buchform gemeint ist. Von dieser Auffassung abweichende Dokumente zu akzeptieren, obliegt dem Ermessen der jeweiligen Steuerbeamten.