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Weitere Produktinformationen

Es gibt grundsätzlich keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Gehaltserhöhung. Es ist jedoch so, dass eine Gehaltserhöhung dann nicht unüblich ist, wenn sich der Aufgaben- und Verantwortungsbereich erweitert hat. Insbesondere nach mehreren Fortbildungen und Erweiterungen der Fähigkeiten kann eine Gehaltserhöhung erfragt werden.