Durch das konstitutive Schuldanerkenntnis (Schuldschein) wird eine Schuld endgültig festgestellt. Die Schuld wird durch die nachfolgende Erklärung neu begründet, d.h. vom eigentlichen Schuldgrund gelöst. Damit bleiben Streitigkeiten aus dem Grundverhältnis (z.B. über Mängel bei einem Kaufvertrag) außen vor. Dadurch wird größtmögliche Rechtssicherheit hergestellt. Die Forderung kann im Urkundsprozess nach §§ 592 ff. ZPO beigetrieben werden.