Profi-AGB für beste Geschäfte

Die Allgemeinen Geschäftbedingungen (AGB) von FORMBLITZ bieten Ihnen die optimale Rechtsgrundlage für Ihre Geschäfte. Sie erhalten eine praxisbewährte Vorlage mit Musterklauseln, Mustertexten und den gesetzlichen Bestimmungen für die Abfassung von AGB im österreichischen und internationalen Markt.

So wickeln Sie Ihre Geschäfte reibungslos ab

Alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen von FORMBLITZ werden von erfahrenen Kaufleuten und Rechtsexperten erstellt. Außerdem wird die Palette unserer Muster-AGB beständig auf weitere Branchen erweitert. Profitieren Sie von unserem Know-how und sorgen Sie für verbindliche Vereinbarungen zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden. Maßgeschneiderte und rechtssicher formulierte AGB helfen Ihnen dabei, Ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und zu beschleunigen. Dabei spielt die Wortwahl eine entscheidende Rolle. Zum Beispiel dürfen AGB keine Überraschungsklauseln enthalten. Bei FORMBLITZ erfahren Sie, welche Klauseln erlaubt sind und welche Regelungen besser nicht nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmens auftauchen sollten.

AGB regulieren Käufe über das Internet

Wenn Sie Produkte oder auch Dienstleistungen online anbieten, haben Sie mit den AGB von FORMBLITZ eine schnell verfügbare Vertragsgrundlage. Denn das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Im Gegenteil: Es existieren zahlreiche Sondergesetze, die Unternehmen zu beachten haben. Regeln dafür finden sich im E-Commerce-Gesetz (ECG) und im Konsumentschutzgesetz (KSchG).

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anbieters sollten diesen Verpflichtungen Rechnung tragen. Kommt es mit einem Kunden zum Streit, sichern Sie sich und Ihr Unternehmen bereits im Vorfeld ab. Die Muster-AGB erhalten alle wichtigen Vertragspunkte für den Vertragsabschluss, die Lieferbedingungen, die Bezahlkonditionen sowie die Rücktritts- und Gewährleistungsklauseln. Die AGB sind einfach in Ihre Website einzubinden und regeln bereits vor Kaufabschluss die Bedingungen zwischen Ihrem Unternehmen und den Kunden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sofern eine Vielzahl an weitgehend gleichen Verträgen abgeschlossen wird, bietet es sich an, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu verwenden. Durch diese kann gewährleistet werden, dass alle Geschäfte nahezu vereinheitlicht sind. Bei Geschäften mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind hierbei besondere Regelungen zu beachten. Es wird deshalb empfohlen, unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer und Verbraucher zu erstellen und dementsprechend zu verwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen vereinbart werden. Dabei ist es nicht ausreichend, sie irgendwo im Unternehmen auszulegen oder auszuhängen. Auch die bloße Übermittlung zusammen mit dem Angebot bedeutet nicht, dass der Vertragspartner die AGB zu Kenntnis genommen hat und diese auch akzeptiert. In dem Zusammenhang stellt das Abdrucken auf den Lieferbestimmungen oder der Rechnung kein Vereinbaren der AGB im Sinne des Gesetzgebers dar. Um Allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam in den Vertrag mit einzubeziehen, muss der Vertragspartner deutlich auf die Geltung der AGB hingewiesen werden. Bei Verträgen, die über das Internet geschlossen werden, sieht das E-Commerce Gesetz (ECG) ausdrücklich vor, dass ein Dienstanbieter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinem Vertragspartner so zu Verfügung stellen muss, dass dieser sie speichern und wiedergeben kann.

Diese Regelung ist nicht abdingbar und gilt sowohl für Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes als auch für Geschäfte mit einem Unternehmer. Unser Tipp: Ihr Vertragspartner sollte auf Ihrer Internetseite vor Vertragsabschluss die Möglichkeit haben, ein Feld auszuwählen mit dessen Anwählen er die AGB akzeptiert. Passende Vorlagen für wasserdichte AGB können Sie sich bei FORMBLITZ downloaden. Wir haben für die verschiedensten Geschäftszweige Muster-AGB erstellt, welche sich unkompliziert an die jeweiligen Anforderungen anpassen lassen.

Was ist bei der Verwendung von AGB zu beachten?

Ein Grund, weshalb auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich hingewiesen werden muss, ist die Möglichkeit, dass der Vertragspartner dem Geschäft ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legt. Geht jede Partei davon aus, dass die eigenen AGB Anwendung finden und widersprechen sich diese, kommen keine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung. Es handelt sich um die sogenannte Knock-Out-Regel. In diesem Fall finden dann die gesetzlichen Regelungen auf das Geschäft Anwendung. Sofern der Händler über einen Geschäftsraum verfügt, müssen die AGB in den Geschäftsräumen ausgehängt werden.

Bei Verstoß kann dem Geschäftsherrn eine Geldbuße von bis zu 1.090 Euro drohen, die dann durch die Gewerbebehörde festgesetzt wird. Vom Gewerbetreibenden undeutlich formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich zum Nachteil des Verwenders ausgelegt. Handelt es sich um ein Geschäft mit einem Konsumenten, ist eine undeutlich formulierte Klausel im Ganzen unwirksam. Generell muss darauf geachtet werden, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sachlich angemessen sind. Sie dürfen die Position des Vertragspartners nicht unbillig verschlechtern. Sofern durch die dem Geschäft zugrunde gelegten AGB ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung entsteht, verstoßen die AGB gegen die Guten Sitten und sind deshalb unwirksam. Ob die AGB gegen die Guten Sitten verstoßen, kann nur durch die Gerichte entschieden werden.

Was durch AGB nicht geregelt werden kann

Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine ungewöhnlichen und überraschenden Klauseln enthalten. Dies wäre dann der Fall, wenn sich die AGB etwa an versteckter oder unübersichtlicher Stelle befinden. Sie dürfen auch nicht so klein sein, dass sie nur schwer aufgefunden und gelesen werden können. Sofern der Vertragspartner nach den Begleitumständen des Vertrags und dem äußeren Erscheinungsbild nicht mit den AGB rechnen musste und auch nicht besonders darauf hingewiesen wurde, kommen sie nicht zur Anwendung. Die Haftung von Personenschäden kann durch AGB nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Solche Bestimmungen sind grundsätzlich unwirksam.

Allerdings kann die Haftung begrenzt und sofern das Konsumentenschutzgesetz Anwendung findet, können Personenschäden für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Gegenüber einem Konsumenten können auch Gewährleistungsansprüche nicht ausgeschlossen werden. Ein diesbezüglicher Ausschluss kann sogar zu einer Verbandsklage durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) oder die Arbeiterkammer (AK) führen. Durch das Verwenden der von uns zum Download zur Verfügung gestellten Muster für AGB müssen Sie sich über das Dickicht der Regelungen und Anforderungen keine Gedanken machen. Stellen Sie aber ausreichend sicher, dass Sie die AGB wirksam in Ihre Verträge einbeziehen. Werden Sie nicht zur Geschäftsgrundlage, dann helfen auch die besten von Juristen erstellten AGB nichts.